Lummerland

Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Wie finanziert sich der Aufenthalt?

Kostendeckung über Pflegeversicherung und Landschaftsverband (für alle Kinder und Jugendlichen, die in der Pflegeversicherung eingestuft sind)

– Die Pflegeversicherung trägt max. 60% der Gesamtkosten des Aufenthaltes
– Die Restkosten werden vom Landschaftsverband (hier LWL) übernommen.

Pflegeversicherung:
Um die Finanzierung sicher zu stellen muss ein Antrag auf Kostenübernahme mit Angabe des Aufenthaltszeitraumes bei der Pflegekasse gestellt werden.
Der Aufenthalt im Lummerland kann bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowohl von der Kurzzeitpflege (1612 Eur pro Jahr) als auch von der Verhinderungspflege (1612 Eur pro Jahr) bezahlt werden. (Jungen Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr steht nur noch die Verhinderungspflege zur Verfügung)
Sollen die Gelder der Verhinderungspflege für weitere Zwecke zur Verfügung stehen bleiben, ist es notwendig einen „Ablehungsbescheid über Verhinderungspflege“ von der Pflegeversicherung ihres Kindes zu erhalten.

Landschaftsverband:
Jeder Aufenthalt Ihres Kindes muss dem Landschaftsverband vor Anreise ihres Kindes über einen „verkürzten Sozialhilfeantrag“ mitgeteilt werden.
Diesen zweiseitigen Antrag erhalten sie von uns.

Kostendeckung ausschließlich über den Landschaftsverband (Für alle Kinder und Jugendlichen ohne Pflegestufe)

Ist ihr Kind nicht in die Pflegeversicherung eingestuft übernimmt der Landschaftsverband die Gesamtkosten des Aufenthaltes.
Hierzu muss eine Ablehnung der Pflegeversicherung vorliegen und dem Landschaftsverband als Kopie ausgehändigt werden.

Bei beiden Formen der Antragsstellung helfen wir ihnen vor einem anstehenden Aufenthalt gerne weiter.

Bei einem Kuraufenthalt oder einer Rehamaßnahme der Mutter/des Vaters ergeben sich Besonderheiten der Finanzierung. Bitte sprechen sie uns für diesen Fall persönlich an!

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